seit über 40 Jahren
Versteigerungen von bebauten und unbebauten Grundstücken
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Für alle Immobilienverkäufer, die sich über den gerechten Kaufpreis ihres
Objektes nicht sicher sind, kann die Versteigerung eine adäquate Maßnahme
sein, den „richtigen“ Veräußerungserlös zu erzielen und sicher zu gehen,
nichts „verschenkt“ zu haben.

Als von der Stadt Braunschweig zugelassener Versteigerer, kann ich Ihnen mit einem
vorab angefertigten Verkehrswertgutachten wirksam dabei helfen, den Einstiegspreis,
die Preisuntergrenze und somit Ihr Anfangs- oder Einstiegsgebot in Euro-Wert zu finden.

Rücktrittsrechte und -fristen des Ersteigerers müssen jedoch, wie bei normal geschlossenen Kaufverträgen, zwischen den Beteiligten beachtet werden. Der Eigentumswechsel ist erst bei Umschreibung im Grundbuch des örtlichen Grundbuchamtes im zuständigen Amtsgericht möglich, nicht schon direkt nach der Versteigerung selbst.

Fragen Sie mich, gern beantworte ich Ihre Fragen bezüglich des Verfahrens,
der Vorbereitung und Durchführung sowie des Ablaufes einer Versteigerung.

Die Versteigerergebühr beträgt 3% plus gesetzlicher Umsatzsteuer vom Erlös des
zu versteigernden Immobilienobjektes. Kosten der Bewerbung des Versteigerungstermins,
des Verkehrswertgutachtens zum Stichtag und sonstige Kosten trägt der Immobilien-
eigentümer, der das Objekt versteigern lässt.

Ich versteigere Ihr Immobilienobjekt laut Versteigererverordnung (VerstV)
in der Neufassung vom 24.04.2003, letzte Änderung vom 29.03.2017.
Die Dienstleistung des Versteigerers ist in der Gewerbeordnung §34b geregelt.
Eine wirksame Versteigerung kommt nach §156 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande.

Henning Schaper, Dipl. oec. (Ökonom Universität), Dipl. Sachverständiger (DIA)
und Versteigerer, zugelassen von der Stadt Braunschweig im Jahre 2017.